Forum-Gewerberecht

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Hallo,

ich sehe hier kein Problem.

Optimal wäre ein persönliches Gespräch beim Gewerbeamt vor Ort. Optional sollte dies mit dem Vordruck der Gewerbeummeldung erfolgen. Wenn das euer Plan ist, dann vllt. auch einfach vorher bei euerm zuständigen Gewerbeamt anrufen (zur Klärung der Rechtslage wie vom Kollg. Civil Servant beschrieben). Die zuständigen Kollegen können in euerm Fall besser helfen als dieses Forum.

Gruß


Steffen Balzer



Gepostet am 28.05.2013 um 17:24 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82780#post82780


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