Forum-Gewerberecht

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Ich empfehlen das mit dem Gewerbeamt am alten Hauptsitz zu besprechen.

Ich sehe keine Pflicht zur Ummeldung, denn die eine solche Pflicht auslösenden Gründe liegen nicht vor.

Eine Abmeldung kommt auch nicht in Betracht, denn das Gewerbe wird ja nicht aufgegeben. Meines Erachtens sollte die Kommune am alten Hauptsitz das Gewerberegister von Amts wegen korrigieren.



Gepostet am 28.05.2013 um 17:21 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82779#post82779


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