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 Moin  

ich habe nun mal wieder einen Spezialfall ;-) und zwar: Ich nenne ihn Karl Mustermann möchte mit einer Limited ich nenne sie Musterfrau Limited eine GbR (deren Gesellschafter auch Karl Mustermann ist) gründen.

Wir handhaben es so, dass wir grundsätzlich nur Vorname, Name GbR anmelden und hätten die GbR jetzt Karl Mustermann und Musterfrau Limited GbR genannt. Er möchte aber nur Mustermann GbR heißen.

Wie er sich im Geschäftsverkehr nennt ist uns grundsätzlich egal, bloß in der Gewerbeanmeldung sollte ersichtlich sein, aus welchem Zusammenschluss die GbR besteht.

Gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage, dass die GbR aus Vorname, Name GbR bestehen muss?

Grüße vom Bodensee



Gepostet am 23.05.2013 um 11:37 von:
Benutzer: Sonja Radolf
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