Forum-Gewerberecht

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Hallo liebe Forengemeinde, ich bin Betreiber einer Veranstaltungsagentur in NRW und wir haben ein Problem auf den Trödelmärkten die wir organisieren. Immer wieder kommen zum Eingang des Trödelmarktes mobile Eisverkäufer um dort ihr Geschäft zu machen. Den Eisverkäufern auf unserem Markt geht hierbei ein Grpßteil ihres Umsatzes verloren, zumal sie ja auch noch , im Gegensatz zu den mobilen Verkäufern, Standgeld zahlen müssen.

Nun meine Frage, ob es hier eine Regelung gibt, oder ob die jeweiligen Gemeinden dies selbst regeln dürfen ob und wie lange pro Standort jemand Eis verkaufen darf. Von einer Gemeinde erhielt ich die Antwort, dass verderbliche Ware jederzeit überall ohne behördl. Erlaubnis verkauft werden dürfe, klang für mich aber eher wie "habe keine Lust mich damit zu beschäftigen".

Vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen.

Vielen Dank dafür im Voraus
Düsselmarkt



Gepostet am 22.05.2013 um 09:34 von:
Benutzer: Düsselmarkt
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