Forum-Gewerberecht

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Hallo,

das Gewerberecht kennt den Kleinunternehmer nicht. Der Begriff ist nur rein steuerlich in gewisser Weise relevant. Man kann sich bei weniger als 17.500 €/Jahr von der Umsatzssteuerpflicht freistellen lassen, kann im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Das ist aber eine rein steuerrechtliche Frage und die kann verbindlich nur mit dem Finanzamt geklärt werden.

Die Frage, was die Erlaubnis nach § 34a kostet, kann nur mit der betroffenen Gewerbebehörde geklärt werden. Die Länder geben meist nur Rahmengebühren vor.

Was die Versicherung kostet, kann natürlich nur mit einer solchen geklärt werden.

Was die nachzuweisenden Mittel anbetrifft kommt es schlicht auf den Einzelfall an. Der zuständigen Gewerbebehörde müssen die zukünftigen betrieblichen Strukturen offengelegt werden. im vorliegenden Fall gehe ich aber davon aus, dass kein allzu hoher Betrag dabei herauskommt.

Was ist eine Pauschalkraft?

Gruß

CS



Gepostet am 16.05.2013 um 08:41 von:
Benutzer: Civil Servant
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