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» unselbstständige Zweigstelle «

Folgendes Problem zu gleichem Thema,

ein großes Fitnesstudio in einer Nachbargemeinde hat nun unseren kleinen Fitnesstadel angepachtet.
Die Hauptniederlassung ist ganz klar in der Nachbargemeinde. Bei uns soll nun der Stadel als zusätzlicher Raum genutzt werden. Es finden Kurse in dem Stadel statt, dass die Fitnessbegeisterten mit deren Jahreskarten usw. sowohl bei uns als auch in der Nachbargemeinde trainieren können. Er wird sozusagen als weiterer Kursraum genutzt, der aber nicht in der gleichen Gemeinde ist.

Ist dies dann als Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle anzumelden?
Wann muss eine Änderung im Handelsregister erfolgen?

Vielen Dank.



Gepostet am 14.05.2013 um 11:51 von:
Benutzer: BürgerbüroAm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82437#post82437


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