Forum-Gewerberecht

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 Moin   und     alle miteinander!

@MarcioGR:
Wenn jemand zu uns kommt und eine 34c-Erlaubnis beantragt, fragen wir zwar nach der Tätigkeit, die diese Person auszuüben beabsichtigt. Es ist aber nicht notwendig, dass diese Tätigkeit in der Folge auch tatsächlich ausgeübt, sprich als Gewerbe angemeldet wird.

Es ist in früheren Jahren schon häufiger vorgekommen, dass aufgrund irgendwelcher Gerüchte mal schnell eine Erlaubnis zum Zwecke einer (möglichen) späteren Besitzstandswahrung zwar beantragt, aber nie als Gewerbe tatsächlich angemeldet/ausgeübt wurde.

Es ist wie bei Loriot's Jodeldiplom: [I]Da hat man was Eigenes.[/I]

Man könnte es auch mit dem Führerschein vergleichen:
Wenn sich mir zum Beispiel bei der Bundeswehr die Möglichkeit bietet, den Lkw-Führerschein zu machen, dann nehme ich diese preiswerte Möglichkeit mit. Ob ich später unter Umständen Berufskraftfahrer werde, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Mit anderen Worten:
Wenn jemand eine Erlaubnis haben möchte und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt, bekommt er sie auch.

Ich wünsche einen guten Start in die neue Woche.



Gepostet am 22.04.2013 um 08:37 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82066#post82066


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