Forum-Gewerberecht

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Der Punkt ist, dass man hier wieder das Gewerberecht vom Gesellschaftsrecht trennen muss. Was im HR steht oder ob es geändert werden muss, hat uns zunächst nicht zu kümmern. Das deckt sich mit den Ausführungen der Kollegen oben, wonach es nur auf die Zuverlässigkeit ankommt.

Ich wiederhole, dass ich in Fällen, in denen der HR-Eintrag mit dem Erlaubnistatbestand nicht übereinstimmt, das Registergericht informieren würde. Nur die haben den Hut hinsichtlich des Inhaltes des HR auf.

   



Gepostet am 22.04.2013 um 07:43 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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