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» GmbH andere Tätigkeit «

[quote][i]Original von SteBa[/i]
Diese muss dafür aber keine Änderung im Handelsregister vornehmen.[/quote]

... es sei denn, die Komplementär-GmbH führt die erlaubnisbedürftige Tätigkeit direkt und nicht über die GmbH & Co. KG aus. Ich gebe aber zu: eine solche Konstellation ist mir noch nicht untergekommen.



Gepostet am 19.04.2013 um 08:35 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82024#post82024


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