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Eine GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft und kann daher keine eigene Erlaubnis nach § 34 c GewO erhalten. Dies kann nur die persönlich haftende Gesellschafterin, hier die GmbH. Diese muss dafür aber keine Änderung im Handelsregister vornehmen.



Gepostet am 18.04.2013 um 17:17 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82011#post82011


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