Forum-Gewerberecht
» GmbH andere Tätigkeit «
Bestimmt sich nach dem GmbHG bzw. dem HGB und muss uns nicht direkt interessieren. Ich würde dem Amtsgericht aber eine Durchschrift der Erlaubnis zukommen lassen, dann können die im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit aktiv werden.
Macht die Fa. von der Erlaubnis Gebrauch, wäre das natürlich in Form einer Ummeldung geltend zu machen.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
Gepostet am 18.04.2013 um 16:12 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=82009#post82009
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