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Hallo werte Helfer,

ich habe ein Frage zu folgendem Sachverhalt.

Es gibt eine GmbH & Co. KG, dessen persönlich haftende Gesellschaft eine GmbH ist. Diese GmbH beantragt nun eine Erlaubnis für Grundstücke, Wohnräume etc. gemäß § 34c GewO. Laut HR-Auszug bedarf Sie keiner Erlaubnis, da die dort beschriebenen Tätigkeiten nichts mit Immobilien zu tun haben. Was im HR zur GmbH & Co. KG steht, weiß ich nicht, jedoch ist aus der Gewerbeanmeldung auch hier nicht unbedingt ersichtlich, wofür die Erlaubnis benötigt wird.

Wie ist zu verfahren?? Muss die GmbH die Tätigkeit im HR ändern oder die ...KG das Gewerbe ummelden?

 Danke  



Gepostet am 18.04.2013 um 15:06 von:
Benutzer: MarcioGR
Der Original-Beitrag :
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