Forum-Gewerberecht

» Öffentlicher Flohmarkt «

Hallo aus Helmstedt,

aus der Entfernung ohne Kenntnisse der näheren Einzelheiten ist es immer schwierig, Ratschläge und Hinweise zu geben.

Deshalb der Tip:

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gewerbeamt. Dort werden Sie kompetente Ansprechpartner finden, die Ihnen die rechtlichen Regelungen verständlich näher bringen. Auch haben diese Kollegen vor Ort den Draht zu den übrigen, möglicherweise, einzuschaltenden Dienststellen und Behörden wie Baubereich, Brandschutz etc.

Deshalb einfach fragen.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 12.04.2013 um 08:23 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=81874#post81874


Beitrags-Print by Breuer76