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 Moin  

Mal wieder eine Frage!!

Bedarf die Baufinanzierung einer Erlaubnis nach § 34c GewO?
Im Internet habe ich unterschiedliches dazu gefunden. Einmal dass es erlaubnisfrei sein soll und zum anderen, dass eine Erlaubnis für die Vermittlung von Darlehen + Immobilien erforderlich ist.

Wie ist es denn jetzt korrekt?  Kopfkratz  

 Danke  



Gepostet am 22.03.2013 um 13:10 von:
Benutzer: MarcioGR
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=81481#post81481


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