Forum-Gewerberecht

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Hallo,

folgender Fall:

Heute hat ein Herr bei mir vorgesprochen, der ein stehendes Gewerbe als Schrotthändler anmelden wollte. Ich habe ihn erstmal gefragt, wie er das denn genau machen wolle. Er sagte, dass er regelmäßig mit der Erlaubnis seines Arbeitgebers (Umzugsunternehmen) ausschließlich von diesem Schrott (Metalle, Kabel etc.) mit nach Hause nehmen und diesen dann z. B. 1-2x im Monat zum Schrottplatz im Nachbarort bringen und dort verkaufen würde.

Nachdem er auch erklärte, dass er nicht wie die typischen Schrottis umherfährt und Schrott einsammelt (sagte er zumindest, ganz abnehmen konnte ich es ihm nicht, da er auch von Waschmaschinen etc. sprach  Kopfkratz   ), habe ich das Gewerbe angemeldet und FZ und GZR gefordert.

Ist denn hier in irgendeiner Weise das Kreislaufwirtschaftsgesetz tangiert?



Gepostet am 21.03.2013 um 15:19 von:
Benutzer: Tommy123
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=81437#post81437


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