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 Moin   zusammen,

@Amber
Haben die vom Bundeszentralregister denn nicht drauf geschrieben woran es liegt?
Ich habe selbst noch keine Eintragungen aus dem Grund machen müssen, habe aber bei anderen Anträgen oder Eintragungen aus bzw. ins GZR die Erfahrung gemacht, dass fehlerhafte oder unvollständige Vordrucke mit einem Beiblatt zurückgesandt wurden. Auf diesem war dann aufgeführt, was die einzelnen Schlüsselzahlen bedeuten, die jemand mit Bleistift in den Vordruck eingefügt hatte. Daran konnten wir uns in den vergangenen Jahren gut orientieren.

Verschlafene Grüße aus Euskirchen.



Gepostet am 13.09.2006 um 07:26 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8134#post8134


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