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Nach dem Millionen-Gewinn bei Jauch von einem angeblichen Online-Poker-Profi ist das Thema "Online-Poker" wieder in aller Munde. Viele haben gar nicht auf dem Zettel, dass sie sich damit Probleme einheimsen könnten. Schließlich ist nicht nur das Anbieten (§ 284 StGB), sondern auch die Teilnahme (§ 285 StGB) daran nach deutschem Strafrecht verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen geahndet werden - mal ganz abgesehen davon, dass auch das Finanzamt plötzlich vor der Tür stehen kann.

Eine entsprechende Zusammenfassung findet sich aktuell auch wieder in der TZ: [URL]http://www.tz-online.de/aktuelles/computer-wissen/online-poker-legal-d
eutschland-illegal-2796409.html[/URL]



Gepostet am 19.03.2013 um 09:56 von:
Benutzer: räubertochter
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=81335#post81335


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