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 Moin   zusammen,

wo wir grade bei den Eintragungen im GZR im Zusammenhang mit der RGK sind:

Ich habe einen Knaben, der dank meiner charmanten Überredungskünsten  großes Grinsen   im Laufe des Verfahrens nach § 49 VwVfG auf die RGK verzichtet hat. Nun wollte ich die Eintragung ins GZR machen:

8416: Verzicht während eines Widerrufsverfahrens auf die Zulassung zu: Reisegewerbe

Das Teil kam mir jedoch aus Bonn zurück, es sei nicht korrekt ausgefüllt. Jetzt gebe ich zu, dass meine letzte diesbezügliche GZR-Eintragung in grauer Vorzeit war und dass die mir vorliegenden Ausfüllhilfen nicht mehr ganz, ähm, druckfrisch sind  Augen rollen   . Aber mir fällt beim besten Willen nicht ein, was ich da sonst nehmen kann oder soll. Wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte, wäre ich dankbar  anbeten   - ach ja, und muss ich bei einem Verzicht auch den 8424: Angewendete Rechtsvorschrift....eintragen? Soweit ich mich erinnern kann, entfällt das dann doch.....

Also Fragen über Fragen an einem diesigen Mittwoch-Morgen  Formulier  



Gepostet am 13.09.2006 um 07:14 von:
Benutzer: Amber
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