Forum-Gewerberecht
» Ablehnung Marktfestsetzung «
Hallo aus Bad Fallingbostel,
bei uns werden Marktfestsetzungen überwiegend für Veranstaltungen beantragt, die am Sonntag stattfinden sollen. da steht regelmäßig das Nds. Feiertagsgesetz entgegen, wenn nicht aus besonderem Anlass im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden könnte.
Solche Veranstaltungen auf Parkplätzen großer Supermärkte können regelmäßig nur am Sonntag stettfinden, da die Märkte ihre Parkplätze an den anderen Tagen aufgrund der Öffnungszeiten selber brauchen.
Dagegen hat unser Bauamt bisher noch nichts gesagt; wenn eures keine Rückmeldung gibt, würde ich den Markt festsetzen, wenn es nicht noch andere Ablehnungsgründe gibt; eine (bisher noch) fehlende baurechtliche Erlaubnis könnte ja auch noch nachgeholt werden oder das Bauamt könnte die Veranstaltung auf dieser Schiene reglementieren bzw. ganz verhindern.
Darauf, dass die Festsetzung Erlaubnisse nach anderen Vorschriften nicht ersetzt, weisen wir auch hin.
Regina Runge
Gepostet am 14.03.2013 um 12:53 von:
Benutzer: Runge
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