Forum-Gewerberecht
» Ablehnung Marktfestsetzung «
Hallo Tommy,
die Frage ist für mich nicht, ob der Parkplatz für diese Nutzung genehmigt ist, sondern ob er vorübergehend für diesen Zweck genutzt werden kann an den Tagen, an denen er nicht seinem bestimmungsgemäßen Zweck dient (Parken zu Geschäftszeiten des Baumarktes).
Bei uns klappt das im Wesentlichen. Problematisch sehe ich weniger die Baubehörde als das Verkehrsrecht, denn der Markt als solches muss als Veranstaltungsort ja auch Parkplätze nachweisen. Das würde ich vorab zunächst mit der Gemeindeordnungsbehörde und der Verkehrsbehörde klären.
Im Übrigen halte ich deinen Bescheid-Passus für nicht richtig, da du vor Erlass der Marktfesetzung die öffentlich-rechtlichen Belange zu prüfen hast. Erst wenn da keine Bedenken bestehen, kann die Festsetzung erfolgen. "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!" zählt da nicht.
[u][b]Auf das Beteiligungsverfahren nach den MarktgewVwV sei an dieser Stelle verwiesen.[/b][/u]
VG . Simon
Gepostet am 14.03.2013 um 12:42 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
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