Forum-Gewerberecht

» Ablehnung Marktfestsetzung «

 Moin  

möchte das Thema hinsichtlich der weiteren (z. B. baurechtlichen) Genehmigungen neben der Festsetzung eines Marktes noch mal aufgreifen:

Hier möchte ein Gewerbetreibender auf dem Parkplatzgelände einer größeren Supermarktkette einen Trödelmarkt (als Jahrmarkt) veranstalten. Wenn ich nun aber erfahre, dass der Parkplatz baurechtlich nicht für eine Veranstaltung dieser Art genehmigt ist, müsste ich dann die Festsetzung nach § 69a Abs. Nr. 3 (Widerspruch öffentliches Interesse - fehlende baurechtliche Genehmigung) mit entsprechender Begründung ablehnen? Ich sehe das erstmal so, habt Ihr andere Auffassungen?

Das Bauordnungsamt hat sich zu dieser Sache noch nicht geäußert, da die Kooperation (wie vielleicht in anderen Stäadten auch) leider nicht die beste ist. Wenn ich von den Kollegen keine Stellungnahme erhalten sollte, müsste ich den Markt aus gewerberechlticher Sicht doch festsetzen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu habe ich auch den Passus in meinen Bescheiden, dass die Festsetzung das Erfordernis weiterer Erlaubnisse aufgrund der Vorschriften des Bundes- und des Landesrechts, insbesondere des Gewerberechts, des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts, des Baurechts und des Immissionsschutzrechts, nicht ausschließt. Was meint Ihr?



Gepostet am 14.03.2013 um 12:31 von:
Benutzer: Tommy123
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=81228#post81228


Beitrags-Print by Breuer76