Forum-Gewerberecht

» Problem unselbstständige Zweigstelle «

Hier steht ja offenbar eine steuerrechtliche Frage im Fokus. Es ist aber so, dass der gewerberechtliche Gewerbebegriff und der steuerrechtliche Gewerbebegriff nicht identisch sein müssen.

Unterstellt, die Begriffe wären deckungsgleich, spielt die Zahl der Mitarbeiter eher keine Rolle. Unselbständig bedeutet viel mehr, dass von hier aus keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten werden.

Bei Zweigniederlassungen hingegen geht man zur Abgrenzug von den unselbständigen davon aus, dass erstere selbst bei Wegfall der Hauptniederlassung weiterbestehen könnten, was zumindest ein Mindestmaß an Selbständigkeit (direkter Kontakt mit Kunden, Befugnis Verträge abschließen zu dürfen, eigene Buchführung) voraussetzt. Wenn es daran in Ihrem Fall fehlt, würde ich schon zu einer unselbständigen Zweigstelle tendieren.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster

Sorry, Kollege Balzer war schneller.



Gepostet am 14.03.2013 um 11:57 von:
Benutzer: Civil Servant
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