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Hej aus Hamm,
durch den Wegfall der GastBauVO fallen wir in ein Loch, dass ist wohl richtig. Das Wirtschaftsministerium NRWhat mit Erlass vom 17.10.2003 darauf hingewiesen, dass für Gaststätten, die keinen Alkohol ausschenken bis 50 qm Aufenthaltsfläche für Gäste keine Kundentoiletten benötigen, die Zahl der Sitzgelegenheit wurde nicht begrenzt.

Im gleichen Erlass wurde darauf hingewiesen, dass der früher in NRW durch die GastBauVO sicher gestellte Standard zwar im Einzelfall im Rahmen des § 4 I 2 GastG weiterhin als Teil der zu stellenden Anforderungen zu Grunde gelegt werden kann, von dem Ministerium aber nicht vorgegeben wird, dass dieser Standard grundsätzlich aus zu verlangen ist. Die Ordnungsbehörden werden deshalb zukünftig im Einzelfall unter Berücksichtigung von Größe und Lage der Gaststätte auch über das Erfordernis von Kundentoiletten zu entscheiden haben.

Etwas blöd ist es, dass dieser Erlass, der ja auch nicht wirklich eindeutig ist, durch die Gesetzesänderung zum 01.07.2005 überholt ist, weil

- Betriebe, die keinen Alkohol ausschenken, keine Gaststättenerlaubnis mehr benötigen.

Für diese Betriebe kommt aber auch keine Raumprüfung nach § 4 I 2 GastG in Frage.

D. h., dass Ihr Bauamt in dieser Frage z. Zt. quasi machen kann, was es will.

Die Probleme, die sich daraus ergeben, müssen die Gewerbebehörden bzw. die MitarbeiterInnen ausbaden.

Wir in Hamm versuchen, unser Bauordnungsamt immer dahingehend zu beeinflussen, dass die GastBauVO quasi noch angewendet wird mit der Begründung: Neuster und anerkannter Stand der Technik beim Gaststättenbau.



Gepostet am 13.10.2005 um 07:14 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
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