Forum-Gewerberecht

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Hallo Ratsuchender,

gewerberechtlich müssen beide Gesellschafter der GbR ihr Gewerbe separat als Einzelgewerbetreibende beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Wie Sie die Vertretungsregelung im Innenverhältnis regeln, bleibt hiervon unberührt.

MfG

Arne Feldmann



Gepostet am 26.02.2013 um 09:43 von:
Benutzer: roki
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80688#post80688


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