Forum-Gewerberecht

» Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten «

Na da hatte der gute Herr Ott es augenscheinlich nicht bis zu Seite 14 des Entwurfs geschafft.


Zitat:
".... Abweichend davon dürfen in den in Satz 1 genannten Unternehmen höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden, wenn

1. aufgrund von Rechtsvorschriften.....

2. aufgrund ihrer örtlichen Lage....."



Neben diesen Ausnahmeregelungen ist das Wirtschaftsförderungsministerium dann noch auf Nummer sicher gegangen,
damit der Vollzug ganz sicher unmöglich wird
und hat vorsorglich einen neuen Begriff für Aufstellörtlichkeiten eingeführt


"ähnliche Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden".




Das nennt man eine Zeitungsente, was der Herr Ott in der Süddeutschen Zeitung geschrieben hat

und offensichtlich schreiben alle anderen ganz stumpf ab.



Gepostet am 25.02.2013 um 18:28 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80670#post80670


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