Forum-Gewerberecht

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Liebe Wilde Irene,

folgende Aussage von Dir kann ich nicht nachvollziehen:

"Mit dem von Dir dargestellten „Umbuchungsvorgängen vom Geldspeicher in den Punktespeicher“ hat das ganze jedoch nichts zu tun."

Wie wird denn der Spieleinsatz bei den modernen Geldspielgeräten erfasst? Dies geschieht doch ausschließlich über die Umbuchungen vom Geldspeicher in den Punktespeicher. Oder sehe ich das falsch?

Und diese Umbuchungen sagen nun einmal nichts darüber aus, welcher Betrag dem Unternehmer effektiv zur Deckung seiner Kosten zur Verfügung steht. Es kann sich auch ohne einen tatsächlichen Geldfluß in das Spielgerät hinein ein hoher "Spieleinsatz" ergeben. Dem Unternehmer stehen die Spieleinsätze oftmals gar nicht zur Verfügung.

In der "Town & County Factors"-Entscheidung hat der EuGH nur deshalb den Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zugelassen, weil er davon ausging, dass dem Unternehmer die Spieleinsätze auch tatsächlich zur Deckung seiner Kosten zur Verfügung stehen. Also ein ganz anderer Fall!

Es fällt aber auf, dass sich hier einige Mitglieder im Forum sofort und voller Begeisterung auf jede Gerichtsentscheidung stürzen, die "pro Umsatzsteuer" geht, sei sie auch noch so falsch.



Gepostet am 24.02.2013 um 12:17 von:
Benutzer: barnie
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