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[B]Festnahmen in Stuttgart Spielhallen-Razzia: Steuerbetrug in Millionenhöhe[/B]19.02.2013

.............. [I]Die Täuschung führte dazu, dass die Betreiber der Spielautomaten deutlich weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt und ebenso deutlich weniger Vergnügungssteuer an die Stadtkämmerei zu zahlen hatten.[/I] ..........

[URL= [URL]http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...0aa47d1c19.html[/URL]]http:
//www.stuttgarter-nachrichten.de/in...0aa47d1c19.html[/URL]


Zitat Wildeirene:

[B]"[I]Wo keine Umsatzsteuer erhoben bzw. vereinnahmt werden kann, da kann auch keine Umsatzsteuer hinterzogen werden![/I]"[/B]

Dem kann man sich uneingeschränkt anschliessen!

Die Stadtkämmerei sollten sich über die Rückerstattung der an die Spielbankbetreiber gezahlten [B]Beihilfe [/B]schadfrei halten. - NUR EINE IDEE



Gepostet am 24.02.2013 um 08:22 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80629#post80629


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