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hi
meiner meinung nach steht der spieleinsatz (aus dem gewinnspeicher)
sehr wohl dem aufsteller zur verfügung
denn der spieler hat ja seinen gewinn erhalten =
egal ob in bar ausbezahlt oder nur verbucht
so hat /hätte ja der aufsteller den ausbezahlten gewinn-
betrag weniger in der kasse
wenn der spieler aber seinen gewinn den er ja schon hat wieder einsetzt
egal ob in bar oder per speicher ,
so hat der aufsteller diesen schon für ihn verlorenen betrag ja
wieder zurückerhalten =
also wieder eingenommen !
so sahen es die richter wohl auch oder ?
pg.
Gepostet am 23.02.2013 um 19:06 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
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