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Dem Rechtsanwalt ist lediglich die [I]rechtliche[/I] Beratung vorbehalten (wobei das RDG auch zulässt, dass Angehörige anderer Berufe rechtsberatend tätig sein dürfen), ebenso obliegt dem Steuerberater die [I]steuerliche[/I] Beratung.
Die Tätigkeit eines Unternehmensberaters kann sowohl gewerblich als auch freiberuflich Art sein. Es kommt darauf an, ob im Einzelfall eine höhere Bildung erforderlich ist, wie z. B. bei einem beratenden Betriebswirt.
Die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft stellt zumindest ein starkes Indiz dafür dar, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Allerdings ist immer zu beachten, dass der Begriff „freier Beruf“ in keinem Gesetz [I]allgemeinverbindlic[/I]h definiert ist.



Gepostet am 22.02.2013 um 09:48 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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