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Hallo in die Runde,

ich habe mal einen Link auf unsere Marktsatzung beigefügt [URL=http://www.cottbus.de/opt/senator/abfrage/index.pl?G_CALL=_xvMgaTNxNLM
DNydS7RqFw;G_ID=0:Vorlage:5911]   [/URL].

Diese wurde im Rahmen der Normenkontrolle als EG-DLR-konform abgesegnet.

Maßgeblich bei Marktsatzungen ist einerseits der diskriminierungsfreie Zugang zum Wochenmarkt sowie die Möglichkeit der Eröffnung des Verfahrensweges über die einheitlich Stelle.

[B]Achtung:[/B]
Eine Genehmigungsfiktion ist in der Marktsatzung [B]nicht notwendig [/B]bzw. sogar sehr problematisch. Wenn nämlich der zur Verfügung stehende Platz nicht mehr ausreicht, müsste ggf. beim Eintritt einer Genehmigungsfiktion ein anderer Markthändler den Markt verlassen.

Insofern Liegt ein Fall von Art 13 Abs. 4 Satz 2 EG-DLR vor.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 22.02.2013 um 09:39 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80593#post80593


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