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Hallo VeSch,

ich kenne eure Marktsatzung nicht, aber die von dir genannten Rechtsvorschriften sind unmittelbares Recht und gelten sowieso. Wenn eure Satzung in irgendeinem Artikel dagegen verstößt, müsst ihr sie eben anpassen. Das kann natürlich auch gerade im Hinblick auf die Gebühren gelten.

VG J. Simon



Gepostet am 22.02.2013 um 08:55 von:
Benutzer: J. Simon
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