Forum-Gewerberecht

» Haupt oder Nebengewerbe «

 Moin   aus Rheinhessen,
die Frage nach dem "Haupt-" oder "Nebengewerbe" ist in unserem Bereich immer mal wieder im Zusammenhang mit Leistungen der ARGE aufgeschlagen. Wohl haben die Kollegen der Arge diese Angabe in der Gewerbeanzeige mit dem von Thomas Mischner zitierten "Nebenerwerb" des SGB III vermischt und Ihre Kunden zu den Gewerbeämtern geschickt um formelle Gewerbeummeldungen vorzunehmen, die den Wechsel vom "Haupt-" zum "Nebengewerbe" zum Gegenstand hatten.
Nach längerem Streit mit den ARGE, die den Kunden gelegentlich das Geld verweigerten wenn die Ummeldung nicht erfolgte, haben wir das Ministerium eingeschaltet und wurden bestätigt und erhielten folgende Antwort:
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Die an einigen Standorten erhobene Forderung der Bundesagentur für Arbeit nach einer „Ummeldung vom Neben- zum Hauptgewerbe“ beruht vermutlich auf einer nicht zutreffenden Interpretation der Feldnummer 16 auf den Formularen für die Gewerbean-, um- und abmeldung, die eine Angabe über die Ausübung der „Tätigkeit im Nebenerwerb“ vorsieht.
Ein Blick in die Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 14/8796 vom 17. April 2002, Seite 28) macht deutlich, dass der Angabe in der Feldnummer 16 keine Regelungswirkung zukommt; sie wird lediglich dazu genutzt, um Informationen für statistische Belange abzufragen.
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Wenn die Angabe in den Feldern also nicht stimmt - stimmt höchstens eine Statistik nicht.
 großes Grinsen    großes Grinsen    großes Grinsen  



Gepostet am 21.02.2013 um 17:34 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80570#post80570


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