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Hallo,

Gewerbetreibende ist ja die GmbH, also geht es nicht darum, ob der Geschäftsführer seine Funktion ggf. im Nebenerwerb ausübt. Ich hatte die Frage vielmehr so verstanden, ob die GmbH selbst „im Nebenerweb“ tätig sein kann.

„Nebenerwerb“ ist im Übrigen nicht dasselbe wie „Nebengewerbe“
Der Begriff „Nebengewerbe“ findet sich z. B. in § 3 Abs. 3 HGB. Dort meint er ein selbständiges Unternehmen, das mit einem Unternehmen der Land- oder Forstwirtschaft verbundenes und vom Hauptunternehmen abhängig ist. Also in etwa vergleichbar dem Nebenbetrieb in der HwO.

Aussagen zum Neben[I]erwerb[/I] findet man z. B. in § 138 SGB III. Da eine GmbH aber z. B. kein ALG beziehen kann, ist Nebenerwerb [I]in diesem Sinne[/I] wohl nicht gemeint.



Gepostet am 21.02.2013 um 16:51 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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