Forum-Gewerberecht

» Haupt oder Nebengewerbe «

Hallo,

ein Nebengewerbe beschreibt eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, welche nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber geht von unter 15 Wochenarbeits-stunden als arbeitszeitlichen Richtwert für den Nebenerwerb aus.

Es gibt keine gesellschaftsrechtlichen Gründe, die dagegen sprechen, nur im Nebenerwerb Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zu sein.

Der Herr lag mit seiner Antwort "gibt bei es eingetragenen Unternehmen nicht" falsch.

Beste Grüße
Petra Mohnes



Gepostet am 21.02.2013 um 15:04 von:
Benutzer: Petra Mohnes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80562#post80562


Beitrags-Print by Breuer76