Forum-Gewerberecht
» Haupt oder Nebengewerbe «
Die GmbH existiert als juristische Person unabhängig vom Geschäftsführer. Ob der GmbH-Geschäftsführer seine Tätigkeit als Haupt-, oder Nebengewerbe betrachtet, berührt die GmbH nicht. Es sei denn, im Anstellungsvertrag zwischen GmbH und ihrem Geschäftsführer steht etwas anderes drin.
Schöne Grüße aus Boostedt
Stick
Gepostet am 21.02.2013 um 14:07 von:
Benutzer: Stick
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80556#post80556
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