Forum-Gewerberecht

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Hallo,

wo sind denn im Gewerberecht eigentlich die Begriffe „Haupterwerb“ bzw. „Nebenerwerb“ definiert?
Nirgends.
Sicher kann ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen mehrere Tätigkeiten ausüben. Ob es sich dabei um ein „Haupt-“ und ein „Nebengewerbe“ handeln kann, lässt sich aber nicht beantworten, weil man dazu erst einmal diese Begriffe verbindlich definieren müsste.
Und abgesehen davon - wie wollte die Gewerbebehörde überwachen, ob die betreffenden Angaben korrekt sind? Durch eine Betriebsprüfung?
Wenn der Anzeigeerstatter also in Feld Nr. 16 keine Angaben machen will (oder kann), ist das für mich nachvollziehbar und ich würde es so akzeptieren.



Gepostet am 21.02.2013 um 14:05 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80555#post80555


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