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Hallö,

[quote] Partnerschaftsregister
In das beim Amtsgericht Charlottenburg geführte Partnerschaftsregister werden Partnerschaften eingetragen.
Es handelt sich hierbei nicht um Lebenspartnerschaften, sondern um eine [u]Personengesellschaft[/u], in der sich Angehörige Freier Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Architekten) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Die Partnerschaft übt kein Handelsgewerbe aus.
Angehörige einer Partnerschaft können [u]nur natürliche Personen[/u] sein. Für die Verbindlichkeiten haften neben dem Vermögen der Partnerschaft grundsätzlich alle Partner persönlich. Grundsätzlich vertritt jeder Partner die Partnerschaft allein.
[/quote] Quelle: [url=http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/charl/partnerschaftsregist
er.html]Link[/url]

Da es sich um Personengesellschaften handelt, deren pers. haft. Ges. natürliche Personen sind, meine ich, dass diese nicht anders zu behandeln wären wie jede andere Personengesellschaft im Gewerberecht. Anmeldepflichtig ist jeder persönlich haftende Gesellschafter (pers. haft. Ges.) der Gesellschaft, soweit dieser unter das Gewerberecht fällt.

Gruß
Raindancer



Gepostet am 21.02.2013 um 11:31 von:
Benutzer: Raindancer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80544#post80544


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