Forum-Gewerberecht

» Abmeldung von Amts wegen/Untersagung «

Hallo an alle Fachleute,
ich beschäftige mich bei uns im Bürgerbüro überwiegend mit Meldesachen, bin aber auch für Gewerbemeldungen zuständig, aber leider nicht wirklich fit im Thema und bräuchte daher mal Hilfe bei folgendem Problemfall: Eine Firma ist angemeldet, unser Landkreis hat den Gewerbebetrieb untersagt, deren Bescheid ist rechtskräftig. Aufforderung von uns zur Gewerbeabmeldung ohne Reaktion, Anhörung vor Abmeldung von Amts wegen ohne Reaktion.

Ich denke, die Abmeldung von Amts wegen dürfte nur erfolgen, wenn die tatsächliche Aufgabe der Tätigkeit feststeht. Dies kann ich nicht schlußendlich feststellen, da die Tätigkeit auch in einer normalen Wohnung ausgeübt werden könnte, die Internetseite gibt es noch, aber der Firmeninhaber ist auch telefonisch nicht erreichbar und auf Briefe reagiert er nicht.
Oder bin ich da völlig auf dem falschen Weg??
Vielen Dank schon vorab für's Mitgrübeln
Tukki



Gepostet am 20.02.2013 um 16:07 von:
Benutzer: Tukki
Der Original-Beitrag :
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