Forum-Gewerberecht

» Internet Wett-Terminal «

Hallo Meike,

ich glaube das du manchmal da du zu weit ausholst. Auch diese Art der Vermittlung ist nicht erlaubt. Sportwetten dürfen nur in Wettbüros und Wettvermittlungsstellen angeboten werden (wenn dann mal erlaubt!)

Zu deiner Frage bezüglich der 5% Sportwettsteuer. Die 5% werden von deinem Einsatz als Wetter schon abgezogen. Diese werden in der monatlichen Abrechnung aufgeführt und vom Wettanbieter vereinnahmt und mit dem Finanzamt abgerechnet. Das ist nicht Sache des "Vermittlers". Das wird auch in deiner monatlichen Abrechnung so aufgeführt.

Der Vermittler vereinnahmt seinen "Hold". Auch hier machen das einige sehr geschickt und brauchen die Einnahmen nicht zu versteuern. "Provision aus Vermittlung"!

Und 19% MWST müssen auch nicht bezahlt werden, wenn du eine Umsatzsteuer ID Nr hast



Gepostet am 17.02.2013 um 19:43 von:
Benutzer: james
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80416#post80416


Beitrags-Print by Breuer76