Forum-Gewerberecht

» Internet Wett-Terminal «

Hallo Robert,

sonderbar, dass Dir Dein Ordnungsamt vor Ort nicht weiter helfen kann.

In Schlesig-Holstein, obwohl nun dem Glücksspielstaatsvertrag beigetreten, gelten zur Zeit noch Sonderregelungen.


Aus Deinem Beitrag schließe ich, dass bei Dir im Lokal ein "stationärer Vertrieb von Sportwetten" ist.

An welche "landeseigenen Spielregeln" Du Dich halten musst, kannst Du hier nachlesen.

[URL]http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Gluecksspiel/VertriebSp
ortwetten/VertriebSportwetten_node.html[/URL]


Dann gibt es aber noch weitere "bundeseigene Spielregeln".

Wie sieht es z.B. bei Dir mit der Vereinnahmung der Gebühren für den Sportwettveranstalter aus, welche er für die Sportwettsteuer, die es seit dem 01.07.2012 gibt, erhebt?


Bekommst Du von dem Sportwettveranstalter eine extra Abrechnung dazu?


Anders als beim Automatenaufsteller kann der Sportwettveranstalter die Steuerlast an den Kunden "weitergeben" und in Form von Gebühren einziehen.


Wenn dass bei "Deinem" Sportwettveranstalter der Fall ist, gibt Dir der Kunde quasi in Treu und Glauben Gelder, damit diese dann später dem Finanzamt zugeführt werden. Wieviel das ist, müsste der Kunde auf seinem Wettschein erkennen können, da diese Gebühren gesondert auszuweisen sind, da sie nicht im Hold sind.

Hinzu kommen Aufzeichnungspflichten zum Kunden gem. Rennwett- und Lotteriegesetz
[URL]http://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg/BJNR003930922.html[/URL]

"Sonderspielregeln" bei Ein- und Auszahlungen über Kundenkonten usw.


Es gibt letztlich eine Fülle von Gesetzen, die zu beachten sind.


Da ist Deine Sachverhaltsdarstellung etwas knapp.


VG
Meike



Gepostet am 17.02.2013 um 05:20 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80412#post80412


Beitrags-Print by Breuer76