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Hallo James,

natürlich dürfen keine Sportwetten in Gaststätten vermittelt werden,

aber um die entsprechenden Verfügungen zu erlassen, d.h. welche gegen wen

musst Du vor Ort den Prüfweg einhalten wie ich diesen beschrieben habe.

Es gibt zudem je nach Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten, d.h. wer gegen wen was erlassen darf.


VG
Meike



Gepostet am 15.02.2013 um 15:28 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80396#post80396


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