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Hallo Wittgensteiner,

Du hast doch vor Ort eine Sportwettenvermittlung festgestellt, so dass Du hier natürlich prüfen musst
- wer ist Sportwettveranstalter
- welche Funktion hat der Gastwirt vor Ort
- welche Art von "Wett-Terminal" hast Du hier, d.h. einen typischen Tipomaten mit Geldscheinakzeptor oder einen Internetrechner mit.....

usw.

Die Fragestellung "wie wird aber ein Internet Wett-Terminal bewertet?"

ist so nicht zu beantworten,

sondern vor Ort musst Du eine entsprechende Prüfung durchführen, um dann hinterher zu wissen

Wer ist der Adressat für welche Maßnahme.

VG
Meike



Gepostet am 14.02.2013 um 15:14 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80361#post80361


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