Forum-Gewerberecht
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Mir ist bekannt geworden, dass in einem sehr großen Fall von Adressbuchschwindel die Stadt Düsseldorf ein GU-Verfahren eingeleitet und mit Untersagung wohl abgeschlossen hat.
Wenn die Adressbuchschwindler also eine deutsche Adresse haben, würde ich die zuständige Stadt informieren und zugliche Anzeige wegen Betruges erstatten.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
Gepostet am 12.02.2013 um 12:04 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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