Forum-Gewerberecht

» Wegfall des GastG und Aufnahme in die GewO «

[quote][i]Original von wyhlmaus50[/i]
Ziel des GastG war und ist der Alkoholmissbrauch.
Diese Ziel wurde niem erreicht.
Also ab in die Tonne mit diesem Gesetz.
Ohne Gaststättenerlaubnis wird genauso an die Hauswand gepinkelt oder Lärm gemacht.
Dafür ist nicht der Gastwirt verantwortlich, sondern der Störer.
Also allgemeines Länder-Sicherheitsrecht.[/quote]

Hallo wyhlmaus50,

die Aussage kann ich so nicht stehen lassen. Ich denke, es handelt sich (zum Teil) auch eher um einen Tippfehler, denn das GastG hat (unter anderem) das Ziel der [B]Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs[/B].

Dass dieses Ziel durch das GastG-Bund nicht erreicht wurde, kann ich ebenfalls als pauschale Aussage so nicht teilen, da uns das Gesetz ein gutes Instrumentarium zur Verfügung stellte, welches auch teilweise in die nun entstandene Landesgesetze einfloss bzw. dort sogar ausgebaut wurde.

Grundsätzlich halte ich eine spezialrechtliche Reglung für den Bereich des Gaststättengewerbes für durchaus angezeigt. Dass diese Auffassung durch zahlreiche Bundeländer geteilt wird, zeigen die dort entstandenen landesrechtlichen Regelungen.

Ob eine solche Zersplitterung des Gaststättenrechts für den Vollzug des Gewerberechts allgemein zielführend ist, lasse ich hierbei einmal unkommentiert.

Schlußendlich teile ich Ihre Auffassung, dass zahlreiche Probleme, die aus dem Betrieb von Gaststätten entstehen, einen Rückgriff auf das Instrumentarium des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechts erfordern. Dazu hat jedoch insbesondere auch die "Entflechtung" das Bau- und Immissionsschutzrechts aus der im Bundes-GastG noch gemeinsam geführten Betrachtung dieser Teilbereich beigetragen.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 11.02.2013 um 10:53 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80244#post80244


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