Forum-Gewerberecht

» Wegfall des GastG und Aufnahme in die GewO «

Ziel des GastG war und ist der Alkoholmissbrauch.

Diese Ziel wurde niem erreicht.

Also ab in die Tonne mit diesem Gesetz.

Ohne Gaststättenerlaubnis wird genauso an die Hauswand gepinkelt oder Lärm gemacht.

Dafür ist nicht der Gastwirt verantwortlich, sondern der Störer.

Also allgemeines Länder-Sicherheitsrecht.



Gepostet am 11.02.2013 um 09:42 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
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