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» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «
Guten Morgen,
vielen Dank für den Link! Demnach muss nur eine Zweigniederlassung im HR eingetragen werden. Wenn jetzt noch der GF der in Deutschland lebt den richtigen AT hat ist die Angelegenheit zum Glück erledigt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüßle
Gepostet am 11.02.2013 um 08:07 von:
Benutzer: Motcha
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80235#post80235
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