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Hallo nach Osterholz-Scharmbeck,

das Anfertigen der Studien steht meines Erachtens in engem (unmittelbarem) Zusammenhang mit der Tätigkeit als Tierarzt. Ich sehe - ausgehend von den Ausführungen im Ausgangs-Beitrag - hier eher eine freiberufliche Tätigkeit, die ggf. auf separater Honorar-Basis erfolgt.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 09.02.2013 um 16:11 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80228#post80228


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