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» Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel «

Die beiden o. a. Anträge wurden bereits am 31. 01. 2013 im Plenum beraten.

[URL=http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/PlenarPr/
p17-026-wp.pdf]Fundstelle[/URL].
S. 2426 - S. 2434

[U]Einige Zitate aus der Debatte:[/U]
Das zeigt, dass diese Spielstätten – man muss es so sagen – oftmals auch ein Herd für kriminelles Vorgehen, illegales Glücksspiel und sonstige Machenschaften sind.

...Vollzugsdefizit ....
.... Personalproblem....
.... Ausgangspunkt des Missbrauchs: liberalisierte Regelung auf Bundesebene....

Ein Highlite der Debatte war sicherlich die nachfolgende Bemerkung:
[B]..... stadtbildstörende Suchtverrichtungsbuden......[/B]

....Genauso wie die Automatenspiele sind übrigens nicht konzessionierte Sportwettenläden, die sich als Internetcafés maskieren und in den Anträgen auch überhaupt nicht vorkommen, ein ähnliches großes Problem für glücksspielsuchtanfällige Menschen und für das Stadtbild....

...Wir bekommen es hin, dass man inzwischen für den Zigarettenautomaten Personalausweis, Führerschein und Geldkarte braucht, um ihn freizuschalten. Das könnte man auch mit Geldspielgeräten machen. Dazu müsste nur ein entsprechender Passus in die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit eingefügt werden. Das könnte der Senat über eine Befassung des Bundesrats erreichen.....

Grüße



Gepostet am 08.02.2013 um 11:51 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80222#post80222


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