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» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «

Im deutschen HR müssen je nach den näheren Umständen des Einzelfalls auch Niederlssungen ausl. jur. Personen eingetragen werden.

Ich bin schon alt und kann mich deswegen noch gut an die Zeiten (vor 1999) erinnern, in denen ganz viele "ausländer" im HR eingetragen waren.

Aber im Ernst: Auch die Ltd., die hier ihre Betriebsstätte haben, müssen bei uns im HR eingetragen sein. Die Rechtsgrundlagen finden sich im GmbHG bzw. im HGB.

Gruß

Frank Schuster



Gepostet am 07.02.2013 um 14:56 von:
Benutzer: Civil Servant
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