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[quote][i]Original von Motcha[/i]
Gibts eine Rechtsgrundlage nach der die das dürfen? [/quote]

Das Problem ist, dass es umgekehrt ist. Man darf alles, es sei denn es ist verboten.

Bei Albanern sollte die Ausländerbehörde eingeschaltet werden. Evtl. ist da nach dem Aufenthaltsrecht etwas zu machen. Das wäre dann aber Sache der Ausländerbehörde. Man kann auch Mal das Amtsgericht einschalten, weil hier ein Fall einer Nicht-EU-Firma vorliegt. Die müssen u.U. hier einen HR-Eintrag erwirken.

Gruß von der Lahn
   
Frank Schuster



Gepostet am 07.02.2013 um 11:15 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80195#post80195


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